Am 8. Februar 2015 wurde ein Antrag auf ein Normenkontrollverfahren am VGH Kassel eingereicht wobei die beiden Weilmünsterer Gemeindeverwaltungsmitarbeiter Norbert Dressler und Karin Schoenbach namentlich als verantwortlich für den Tod von Rosemarie Zanger in Folge eines von Ihnen im Jahre 2012 eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahrens (Az.: 2012 / 01506 Fachdienst Vollstreckung Limburg vom 29.3.2012) benannt wurden.
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes lehnte am 2. März 2015 die Annahme des Verfahrens 5 C 270/15.N aus formellen Gründen ab (da ein Rechtsanwalt die Klageschrift hätte einreichen müssen). Trotzdem wurden dem Klage Erhebenden Verfahrenskosten in Höhe von 600 Euro in Rechnung gestellt.
Duch diesen Schritt der Ablehnung der Klageführung bei gleichzeitiger überproportionaler Kostenbelastung des Antragstellers solidarisierte sich erwartungsgemäß der 5. Senat als Teil des Hessischen Verwaltungsapparates mit den angezeigten Weilmünsterer Verwaltungsmitarbeitern. Die gegen den Antragsteller verfügte Kostenbelastung sollte zu dessen "Bestrafung" wegen der namentlichen Denuntiation von Schoenbach und Dressler dienen sowie nach erwartungsgemäßer Weigerung der Begleichung der Kosten Grundlage für eine weitere Zwangsvollstreckung gegen die seit Jahren von den Gemeindeverwaltungsmitarbeitern "gekeilte" Familie dienen.
Gegen die Rechnungsvollstreckung wurde am 3.9.2015 eine Verfassungs-Beschwerde am Bundes-Verfassungsgericht Karlsruhe erhoben (Az. AR 5878/15), deren sofortige Bearbeitung allerdings zuerst unter einem formellen Vorwand abgelehnt wurde. Die Verfassungsbeschwerde ruht derzeit in Karlsruhe.
Am 23. Dezember 2015 versuchte das Amtsgericht Kassel durch die Zusendung einer Vollstreckungsankündigung die Eintreibung des ohne Grundlage geforderten Geldbetrages durchzusetzen.
Unter Vorgabe der Wiederholung eines Exekutions-Verwaltungsaktes nach demselben Modus, der am 5./6. November 2012 zur Ausschaltung der 77-jährigen Weilmünsterer Bürgerin Rosemarie Zanger diente, und der sich nun gegen den einzigen Überlebenden der Familie in Weilmünster und einzigen Tatzeugen des Exekutionsvorganges vom November 2012 richtet, an welchem dutzende Beamte, ein SEK, Aufnahmeteams des Hessichen Rundfunkes, Gemeindeverwaltungsmitarbeiter, Nachbarn und andere beteiligt waren, wird hier eine vollständige Beteiligtenliste öffentlich zusammengestellt, um die das Verfahren Vorantreibenden bei erneuten Überschreitungen ihres Handlungsrahmens sofort zu identifizieren, zu lokalisieren und zur Verantwortung ziehen zu können.
Frau Karin Schoenbach
Gemeindeverwaltungsbedienstete Weilmünster
Finanzverwaltung 2. Obergeschoß, Zimmer 11
Telefon:06472-9169-14
schoenbach@weilmuenster.de
vermutliche Wohnadresse
c/o Schoenbach, Klaus
Elkerhäuser Berg 25,
35789 Weilmünster Wolfenhausen
06475-1745
Herr Norbert Dreßler
Gemeindeverwaltungsbedienstete Weilmünster
Finanzverwaltung 2. Obergeschoß, Zimmer 12
Telefon: 06472-9169-44
dressler@weilmuenster.de
vermutliche Wohnadresse
Norbert und Karola Dreßler
Zur Aussicht 4
65606 Villmar Falkenbach
06474-1461
Verfahrensbeteiligte VGH Kassel
5. Senat
Richter:
Dr. Apell, Vors. Richter am Hess. VGH
Schneider, Richter am Hess. VGH
Dr. Jürgens, Richter am Hess. VGH
Frau Gehrke, Hauptsekretärin
Dienststelle 0228
Brüder Grimm Platz 1
34117 Kassel
Telefon 0561-1007-219
Frau Pelitsch, Justizbeschäftigte
Gerichtskasse Kassel
Frankfurter Strasse 9
34117 Kassel
Herr Böttner, Sachbearbeiter
0561-912-2119
Bezirksrevisorin am Hessischen VGH
Brüder Grimm Platz 1-3
Dienststelle 0228
Frau Gerber-Hroch
Frau Schröder
Telefon 0561-1007-218
Frau Böhmer, Justizbeschäftigte
Telefon 0561-1007-219
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Allgemeines Register
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Herr Steinhauser
Telefon 0721-9101-406
Dr. Hiegert, Ministerialrat
Frau Lauf, Regierungsangestellte
Frau Krause-Reul, AR Referentin
Frau Soor, Regierungsangestellte
Amtsgericht Kassel
Frankfurter Strasse 9
34117 Kassel
Herr Hirdes, Richter am AG
Telefon 0561-912-2002
Hr. oder Fr. Winter
Hr. oder Fr. Kraß-Köhler
Gerichtskasse Kassel
Frankfurter Strasse 9
34117 Kassel
Telefon 0561-912-2119
Herr Böttner, Sachbearbeiter
Duch diesen Schritt der Ablehnung der Klageführung bei gleichzeitiger überproportionaler Kostenbelastung des Antragstellers solidarisierte sich erwartungsgemäß der 5. Senat als Teil des Hessischen Verwaltungsapparates mit den angezeigten Weilmünsterer Verwaltungsmitarbeitern. Die gegen den Antragsteller verfügte Kostenbelastung sollte zu dessen "Bestrafung" wegen der namentlichen Denuntiation von Schoenbach und Dressler dienen sowie nach erwartungsgemäßer Weigerung der Begleichung der Kosten Grundlage für eine weitere Zwangsvollstreckung gegen die seit Jahren von den Gemeindeverwaltungsmitarbeitern "gekeilte" Familie dienen.
Gegen die Rechnungsvollstreckung wurde am 3.9.2015 eine Verfassungs-Beschwerde am Bundes-Verfassungsgericht Karlsruhe erhoben (Az. AR 5878/15), deren sofortige Bearbeitung allerdings zuerst unter einem formellen Vorwand abgelehnt wurde. Die Verfassungsbeschwerde ruht derzeit in Karlsruhe.
Am 23. Dezember 2015 versuchte das Amtsgericht Kassel durch die Zusendung einer Vollstreckungsankündigung die Eintreibung des ohne Grundlage geforderten Geldbetrages durchzusetzen.
Unter Vorgabe der Wiederholung eines Exekutions-Verwaltungsaktes nach demselben Modus, der am 5./6. November 2012 zur Ausschaltung der 77-jährigen Weilmünsterer Bürgerin Rosemarie Zanger diente, und der sich nun gegen den einzigen Überlebenden der Familie in Weilmünster und einzigen Tatzeugen des Exekutionsvorganges vom November 2012 richtet, an welchem dutzende Beamte, ein SEK, Aufnahmeteams des Hessichen Rundfunkes, Gemeindeverwaltungsmitarbeiter, Nachbarn und andere beteiligt waren, wird hier eine vollständige Beteiligtenliste öffentlich zusammengestellt, um die das Verfahren Vorantreibenden bei erneuten Überschreitungen ihres Handlungsrahmens sofort zu identifizieren, zu lokalisieren und zur Verantwortung ziehen zu können.
Frau Karin Schoenbach
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